Leistungen

Meine Leistungen

Zu meinen Mandanten zählen Privatleute sowie mittelständische Unternehmen. Meine Kanzlei ist schwerpunktmäßig ausgerichtet auf das Familienrecht , insbesondere das Scheidungsrecht (Ehescheidung und Versorgungsausgleich), Ehegatten- und Kindesunterhaltsrecht und das Sorge- und Umgangsrecht. Auch bei Streitigkeiten über den Zugewinnausgleich bzw. die vermögensrechtliche Auseinandersetzung von Eheleuten stehe ich gern stets als sofortige alleinige Ansprechpartnerin zur Verfügung. Meine Stärke liegt in der direkten Kommunikation zwischen Ihnen und mir.

Mein Anliegen ist insbesondere, zwischen getrennt lebenden Eheleuten einen Rosenkrieg zu vermeiden. Hierzu können vor Einleitung kostenträchtiger gerichtlicher Verfahren bereits außergerichtliche Einigungen herbeigeführt werden. Hierbei ist es für mich wichtig, sachliche Schriftsätze zu fertigen, ohne die Bedürfnisse des Mandanten zu vernachlässigen. Häufig kann durch vorherige Einigungen eine Ehescheidung auch kostengünstig über einen Rechtsanwalt durchgeführt werden. Auch hierfür stehe ich zur Verfügung.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist ein Rechtsstreit aber nicht immer vermeidbar. Ich vertrete Sie vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Susanne Hoff Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin, Scheidungsrecht, Rastede, Oldenburg

So funktioniert eine gute Zusammenarbeit

Sie informieren mich vollständig über den gesamten Sachverhalt und überlassen mir vorhandene Unterlagen wie z.B. Schriftwechsel mit dem Gegner, Unterhaltstitel (auch Jugendamtsurkunden!), Eheverträge, gerichtliche Beschlüsse, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden

  • Sie reichen rechtzeitig und vollständig die geforderten Unterlagen ein
  • Ich informiere Sie über neueste Rechtsprechung & wichtige Änderungen
  • Ich zeige Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Konfliktlösung auf
  • Kurzfristige Termine sind innerhalb von 2 Wochen möglich, ich rufe Sie spätestens innerhalb von 24 Stunden zurück bzw. beantworte Ihre E-Mail – außer am Wochenende oder bei beruflich oder urlaubsbedingter Abwesenheit

Für den  Fall, dass Sie aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht in der Lage sind, die durch meine Tätigkeit entstehenden Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen, können Sie vorher bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe stellen. Im gerichtlichen Verfahren haben Sie in diesem Fall im Falle der Erfolgsaussicht einen Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (siehe auch Hinweisblatt für die Prozesskostenhilfe). Diesen Antrag werde ich für Sie nach Prüfung der Erfolgsaussicht und nach Vorliegen der Belege für Sie stellen.

 

Formular zur Prozesskostenhilfe downloaden

Hinweisblatt zur Prozesskostenhilfe


Formular zur Bewilligung von Beratungshilfe

Hoff-nung bedeutet zu glauben, dass es trotz aller Dunkelheit einen Lichtblick gibt“

(unbekannt)